Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, das dazu verpflichtet, Websites barrierefrei zu gestalten, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zum Internet zu erleichtern. Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen für Endverbraucher online anbieten, müssen ihre Webseiten anpassen. Dies gilt unter anderem für Banken, Versicherungen, Telekommunikationsunternehmen, Einzelhändler und Vereine. Die Anforderungen können jedoch auch freiwillig von Websitebetreibern anderer Bereiche umgesetzt werden, um die Zugänglichkeit ihrer Websites zu verbessern und so einer größeren Zielgruppe gerecht zu werden.
Damit deine Website den Anforderungen des BFSG gerecht wird, sind Anpassungen in vier wesentlichen Bereichen notwendig:
1. Wahrnehmbarkeit
Inhalte müssen so gestaltet sein, dass sie von jedem Nutzer, unabhängig von seiner Behinderung, wahrgenommen werden können. Das bedeutet zum Beispiel, dass Alternativtexte für Bilder bereitgestellt werden müssen, damit sehbehinderte Personen diese mithilfe von Screenreadern verstehen können. Ebenso sollten Untertitel für Videos oder Textalternativen bereitgestellt werden, um hörgeschädigten Nutzern den Zugang zu ermöglichen.
2. Bedienbarkeit
Deine Website sollte auch für Menschen mit eingeschränkter Motorik leicht navigierbar sein. Nutzer, die Schwierigkeiten mit präzisen Mausbewegungen haben, können die Seite dann mithilfe der Tastatur steuern. Auf dynamische Elemente wie automatisch wechselnde Slider sollte verzichtet werden, da sie für viele Nutzer schwer bedienbar sind.
3. Verständlichkeit
Damit alle Nutzer die Inhalte deiner Website problemlos verstehen können, müssen sie klar und einfach formuliert sein. Dies ist besonders wichtig für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen oder ältere Nutzer. Eine logische Struktur, einfache Sprache und leicht verständliche Anleitungen tragen dazu bei, die Inhalte für alle zugänglich zu machen.
4. Robustheit
Schließlich muss deine Website so gestaltet sein, dass sie auf unterschiedlichen Geräten und mit diversen Hilfsmitteln (wie Screenreadern) zuverlässig funktioniert. Dies betrifft insbesondere Nutzer, die auf Assistenztechnologien angewiesen sind oder ältere Geräte verwenden. Eine robuste Website gewährleistet eine breite Kompatibilität und Stabilität.
Lösungen für alphaNEXT: Barrierefreiheit rechtzeitig umsetzen
Wir arbeiten bereits intensiv an technischen Lösungen für alphaNEXT, um dir die Möglichkeiten bereitzustellen, die Anforderungen des BFSG zu erfüllen. Diese Anpassungen werden als kostenpflichtiges Update verfügbar sein und können auf Anfrage von uns installiert werden. Damit stellen wir sicher, dass deine Website über die technischen Voraussetzungen verfügt, um barrierefrei zu werden. Solltest du Interesse daran haben oder Unterstützung benötigen, stehen wir dir jederzeit zur Verfügung, um das Update rechtzeitig zu integrieren.
Warum du frühzeitig handeln solltest
Wir empfehlen dir, so früh wie möglich zu prüfen, ob deine Website unter die Vorgaben des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) fällt. Wenn du feststellst, dass du betroffen bist, ist es wichtig, rechtzeitig mit den notwendigen Anpassungen zu beginnen, um Strafen zu vermeiden. Aber auch wenn du nicht zur Umsetzung verpflichtet bist, kann es sinnvoll sein, die Barrierefreiheit deiner Website freiwillig zu verbessern.
Gerne prüfen wir deine Website und sprechen konkrete Empfehlungen aus oder setzen die Anpassungen direkt für dich um. So stellst du sicher, dass alle Nutzer problemlos auf deine Inhalte zugreifen können.
Falls du Fragen hast oder weitere Informationen benötigst, stehen wir dir jederzeit zur Verfügung.
Stand: 10.2024
Es ist wichtig zu betonen, dass die bereitgestellten Informationen lediglich als allgemeine Richtlinien zu verstehen sind und nicht als Ersatz für professionelle rechtliche Beratung dienen sollen. Jeder Website-Betreiber sollte sich über die spezifischen Anforderungen und Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) informieren, indem er geeignete Quellen konsultiert, wie z.B. offizielle Veröffentlichungen, nationale Gesetzgebung und behördliche Richtlinien.
Mögliche Informationsquellen: